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Dürfen Kinder in einer "Freien" Schule machen was sie wollen?

Nein. Auch an unserer Schule gibt es Regeln, die im Bayerischen Unterrichts- und Erziehungsgesetz sowie in unserer Schul- und Hausordnung festgelegt sind. Darüberhinaus findet jeden Freitag unsere Schulkonferenz statt, in der gemeinsam mit der Schulleitung, Lehrern, Lernbegleitern und allen Kindern Ideen, Wünsche, Impulse, Beschwerden und auch Konflikte besprochen werden und Regeln aufgestellt werden. 

Gibt es Hausaufgaben?

Nein, unsere Kinder bekommen keine Hausaufgaben, aber manchmal kleine Aufträge im Rahmen einer Projektarbeit.

Gibt es Schulnoten?

Nein. Die Kinder an unserer Schule schreiben keine klassischen Tests und deshalb gibt es auch keine Schulnoten. Aber einmal im Jahr finden Leistungsfeststellungen statt. Denn als genehmigte Ersatzschule haben auch wir die erworbenen Kompetenzen zu dokumentieren und müssen uns am gültigen Lehrplan von Bayern orientieren. Die Kinder erhalten darüberhinaus einmal jährlich ein Wortgutachten.

Gibt es die schulpflicht und Anwesenheitspflicht ?

Das gesamte Schulwesen in Deutschland unterliegt der staatlichen Aufsicht. Als staatlich genehmigte Ersatzschule gilt auch für uns die Schulpflicht und Anwesenheitspflicht für unsere Schüler und Schülerinnen.

Welche Abschlüsse können erworben werden?

Als staatlich genehmigte Ersatzschule dürfen wir keine Zeugnisse ausstellen und keine Abschlüsse erteilen. Wir bereiten unsere Schüler und Schülerinnen auf die Prüfungen vor. Die staatlichen Abschlussprüfungen werden dann in der Udo-Lindenberg-Schule in Mellrichstadt oder einer anderen weiterführenden staatlichen Schule abgenommen.

Gibt es einen Stundenplan?

In unserer Schule heißt der Stundenplan Wochenplan mit verbindlichen Lernzeiten. Im sogenannten Silentium werden die Kulturtechniken, wie das Lesen, Schreiben, Rechnen erlernt, gefestigt und gefördert. Im Projektunterricht verbinden wir die gültigen Schulpflichtstunden aus der gesetzlich geregelten Stundentafel je Jahrgangsstufe mit den Inhalten des LehrplanPlus von Bayern. Darüberhinaus erwerben unsere Schüler und Schülerinnen ihre Kompetenzen in fächerübergreifenden Projekten. Man kann sagen, dass das Lernen an unserer Schule durch viel Freiarbeit und Eigenverantwortung geprägt ist.

Muss sich eine freie Schule nach den staatlichen Lehrplänen richten?

Als staatlich genehmigte Ersatzschule bereichern und vervollständigen wir die Bildungslandschaft und sind frei in der Entscheidung über eine besondere pädagogische Prägung, Lehrmethoden und die Organisation des Unterrichts. Die Grundlage für das Lernen an unserer Schule bildet unser pädagogisches Konzept sowie die gültigen Lehrpläne und Stundentafel des Gesetzgebers.

Was ist der Unterschied zwischen einer staatlichen Schule und der Freien Aktiven Landschule?

Im Vergleich zu den staatlichen Schulen haben wir kleine Gruppen, in denen es möglich ist, sehr individuell und stärkenorientiert mit den Kindern zu arbeiten. Jede Gruppe wird von mindestens 2 Lernbegleitern betreut. Frontalunterricht im herkömmlichen Sinne findet bei uns erst ab der 7. Jahrgangsstufe statt. Darüberhinaus sind wir frei in der Anwendung von besonderen Lehrmethoden, wie zum Beispiel der Anwendung der Montessori-Pädagogik, Freiarbeit und den dazugehörige Lehrmaterialien. Wir sind außerdem frei in der Organisation des Unterrichts. Das bedeutet, wir haben keinen Unterricht im 45-Minuten-Takt und es gibt auch keine Pausenklingel. Ansonsten sind aber auch für uns Schulpflichtstunden und die gesetzlich geltenden Lehrpläne verpflichtend.

Möchten Sie noch mehr über unsere Schule erfahren ? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme:

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